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OLG Dresden Az. 7 U 2238/00

Keine Entschädigung für die Bank bei geplatztem Kreditgeschäft

Von einem Kunden, der ein Vertragsangebot für einen Kredit ablehnt, darf das Kreditinstitut keine Entschädigung verlangen. Denn nur durch das Einholen verschiedener Finanzierungsangebote lässt sich herausfinden, wer der preiswerteste Anbieter ist.

Dies entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 7 U 2238/00) und führte aus, dass eine Aufwandsentschädigung nur dann verlangt werden dürfe, wenn der Kreditkunde signalisiert oder bereits eine Zusage gegeben habe, dass das Geschäft zustande komme.



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