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Lastschrift zurückholen

Lastschriften sind praktisch. Als Verbraucher muss man sich um nichts weiter kümmern. Der Händler oder das Dienstleistungsunternehmen buchen den fälligen Betrag bequem vom Konto ab. Doch was, wenn Rechnungen doppelt und dreifach auf dem Kontoauszug ausgewiesen oder Abo-Beiträge trotz Kündigung weiterhin eingezogen werden? Dann kann die Lastschrift zurückgeholt werden. So geht´s.

Wichtig: stets den Kontoauszug prüfen

Das wichtigste Werkzeug für Bankkunden, um zu kontrollieren, ob alle Transaktionen richtig abgewickelt wurden, ist seit jeher der Kontoauszug. Bei Girokonten, die ausschließlich online geführt werden, hat die Kontoübersicht den Papierbeleg abgelöst. Tauchen hier Buchungen auf, die zu hoch erscheinen oder gar nicht zugeordnet werden können, sollten Verbraucher umgehend aktiv werden.

Die betreffenden Positionen auf dem Kontoauszug bzw. in der Übersicht müssen überprüft werden. Dazu nimmt man sich die zugehörige Rechnung oder den Vertrag (etwa bei Mobilfunkverträgen oder der Mitgliedschaft im Fitnessstudio) und gleicht sie mit der Buchung ab. Fälschlich vom Konto eingezogene Beträge können dann zurückgeholt werden.

So funktioniert die Lastschriftrückgabe bei Filialkunden

Filialkunden wenden sich dazu einfach an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihrer Hausbank. Dazu sollte man den Kontoauszug und gegebenenfalls die Rechnung mitnehmen. Die Bank kümmert sich dann um die weiteren Schritte.

Alternativ, sollte keine Filiale in der Nähe sein, kann auch schriftlich beantragt werden, die Lastschrift zurückholen zu lassen. Benötigt werden dazu sämtliche Eckdaten der Transaktion:

  • der Rechnungsbetrag;
  • das Buchungsdatum;
  • das Unternehmen, das die Lastschrift vorgenommen bzw. eingereicht hat.

Onlinekonto: Lastschriften per Mausklick zurückholen

Am einfachsten und schnellsten funktioniert die Lastschriftrückgabe bei einem Onlinekonto bzw. beim Onlinebanking. Dort bieten die meisten Banken die Option, die Lastschrift per Mausklick zurückzugeben. Zu erkennen ist diese Funktion zum Beispiel durch einen rückwärts gewandten Pfeil – in der Regel direkt neben der Transaktion, um die es geht.

Bis wann muss eine Lastschrift zurückgeholt werden?

Aus eigenem Interesse sollte das Problem nicht auf die lange Bank geschoben, sondern direkt angegangen werden. Und das trotz des großzügigen Zeitfensters, das Verbrauchern eingeräumt wird. Die Frist beträgt bei fehlerhaften Buchungen acht Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem das Girokonto belastet wurde. Wenn die Lastschrift ohne Einwilligung – also ohne Lastschriftvereinbarung oder SEPA-Mandat (SEPA: Single European Payment Area) – erfolgt, ist die Widerrufsfrist deutlich länger: 13 Monate.

Kompakt: Tipps, Hinweise, Fakten

  • Die Informationen beziehen sich ausschließlich auf Lastschriften. Sie gelten nicht für normale Überweisungen oder Abbuchungsaufträge.
  • Der Kontoauszug sollte regelmäßig überprüft werden. Nur so lassen sich Fehlbuchungen erkennen und kann früh genug reagiert werden. Das ist umso wichtiger, da fehlerhafte Transaktionen das Konto mitunter ins Minus rutschen lassen. Dann werden Dispositionszinsen fällig.
  • Im Onlinebanking haben Kunden bei vielen Kreditinstituten die Möglichkeit, die Lastschrift mit einem Mausklick zurückzugeben.
  • Lastschriften können auch persönlich in der Filiale oder schriftlich zurückgeholt werden.
  • Die Frist beträgt im Normalfall acht Wochen, bei unerlaubten Buchungen sind es 13 Monate.

Infografik als Leitfaden zur Lastschriftrückholung

Infografik zum Ablauf der Rückholung von Lastschriften beim Girokonto