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Wie wandle ich ein Girokonto in ein P-Konto um?

In den letzten Jahren wurde immer viel über das Girokonto für Jedermann diskutiert. Noch ist es nicht da und damit auch in Deutschland auch noch nicht vom Gesetzgeber vorgegeben. Was jedoch inzwischen möglich ist, ist das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Damit haben Schuldner die Möglichkeit, an das Geld zu kommen auf ihrem Konto, das unter den Pfändungsfreibetrag fällt.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Der Pfändungsfreibetrag wurde zum 1. Juli dieses Jahres von 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro angehoben. Das bedeutet, Gläubiger können nur Beträge oberhalb dieses Betrags des Einkommens pfänden. Damit diese Schutzgrenze auch auf dem Girokonto besteht, wurde vor geraumer Zeit das so genannte P-Konto, das P-Konto, eingeführt. Anders als früher, wo nur Sozialleistungen pfändungsfrei waren, wenn diese binnen sieben Tagen nach Geldeingang ohne Abzüge abgehoben wurden, hast sich damit viel geändert für verschuldete Menschen.

Was bietet mir ein P-Konto?

Mit dem P-Konto ist es möglich, nicht nur das Geld bis zum Freibetrag abzuheben, sondern auch ganz normal Überweisungen durchführen zu können. Und noch etwas Wichtiges hat sich geändert: während Pfändungsbeschlüsse früher zu einer kompletten Sperre für das Girokonto geführt, egal wie hoch der zu pfändende Betrag war, kann das Konto nur noch bis zum Pfändungsbetrag gesperrt werden und nicht gleich das ganze Konto. Der Pfändungsfreibetrag  kann auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht erhöht werden, beispielsweise wenn Unterhaltsverpflichtungen vorliegen oder andere wichtige Zahlungen getätigt werden müssen, die mitsamt der anderen Fixkosten über dem Freibetrag liegen.

Wie wandle ich mein Girokonto in ein P-Konto um?

Ein Girokonto in P-Konto umzuwandeln ist mittlerweile ganz einfach. Je nach Bank kann dies sogar online durchgeführt werden, oder aber auf Antrag bei der kontoführenden Bank. Sobald das Konto dann in ein P-Konto umgewandelt ist, gilt der jeweilige Pfändungsfreibetrag für das Girokonto und kann damit, bis zu dieser Grenze, auch ganz normal genutzt werden.

Welche Gebühren fallen bei einem P-Konto an?

Je nach Bank werden für das P-Konto unterschiedliche Gebühren berechnet. Keine Gebühren darf es jedoch kosten, wenn das Girokonto an sich kostenlos ist. ist das Konto jedoch mit monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Kontogebühren versehen, dürfen auch für das Führen des P-Kontos entsprechend Gebühren berechnet werden seitens der kontoführenden Bank (siehe dazu auch unsere News). Ein P-Konto kann normalerweise bei jeder Bank eingerichtet werden, bei der auch Girokonten geführt werden.

Da jedoch viele verschuldete Menschen immer noch Probleme dabei haben, ein Konto eröffnen zu können, ist es oftmals einfacher, erst ein Girokonto zu eröffnen und dieses dann, sobald man es hat, in ein P-Konto umzuwandeln und mitunter nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen beim Kontoantrag. Sollte es übrigens nicht möglich sein, ein Girokonto zu eröffnen, sollte man sich nicht scheuen, sich beim entsprechenden Ombudsmann zu beschweren, dass die Kontoeröffnung seitens der Bank nicht vorgenommen wurde.

Bis zur Einführung des Girokonto für Jedermann wird es indes wohl noch eine Weile dauern, aber seitdem die EU-Kommission an dem Problem dran ist, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis es eine europaweite Regelung für das Girokonto für alle und damit eine entsprechende EU-Richtlinie gibt.

P-Konten auf Kreditkartenbasis im Vergleich

Anbieter Produkt Kontoführung als P-Konto
Gebühren pro Monat
Kreditkarte Detailseite Kontoantrag
Stand: 19.03.2024
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