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Beschädigtes Bargeld ersetzen

Auch wenn Geldscheine beschädigt werden, etwa weil Sie aus Versehen in der Hosentasche mit gewaschen wurden, bleiben sie ein gültiges Zahlungsmittel. Sogar dann, wenn Sie verbrannt sind. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr beschädigtes Geld ersetzen lassen können. Sie benötigen die Überreste des Bargelds und ein entsprechendes Formular, um die Erstattung zu beantragen.

Schritt für Schritt Anleitung

1. Reste sammeln

Für einen Umtausch benötigen Sie so viele Reste des Geldscheins oder der Münzen wie möglich, aber mindestens die Hälfte oder den Nachweis, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden.

Aufgepasst bei verbrannten Geldscheinen: Diese sollten Sie unbedingt separat von Münzen und anderen Festkörpern verpacken und transportieren, da die Reste sonst durch die Reibung weiter zerstört werden könnten.

2. Formular „Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/ -Münze(n)"

Auf der Website der Bundesbank finden Sie das Formular für den Erstattungsantrag. Drucken Sie es aus und füllen Sie die entsprechenden Zeilen aus.

Machen Sie genaue Angaben zur Beschädigungsursache und zum Verbleib der fehlenden Teile. Damit vermeiden Sie Zeitverluste durch Rückfragen.

Beachten Sie, dass Sie unbedingt ein Sicherheitsdatenblatt hinzufügen, falls Sie Banknoten einreichen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt worden sind. Auf dem Sicherheitsdatenblatt halten Sie dann schriftlich die verwendeten Substanzen fest und weisen auf eventuelle Gesundheitsgefährdungen hin.

3. Filiale lhrer Bank oder eine Adresse der Bundesbank aufsuchen

Mit dem beschädigten Geld und dem ausgefüllten Formular suchen Sie eine Filiale Ihrer Bank auf und fragen, ob diese bereit ist Ihr Anliegen an die Bundesbank weiterzuleiten. Oder Sie wenden sich direkt an eine Filiale der Bundesbank.

Alternativ können Sie das Geld und den Antrag auch per Post einsenden. Die Deutsche Bank übernimmt aber keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Postweg. Achten Sie also darauf, dass Sie die Sendung bei der Post versichern lassen.

Die Adresse für die Postvariante lautet:

Deutsche Bundesbank
Hegelstraße 65
H 313
55122 Mainz

4. Erstattung

Ob der Betrag sofort ersetzt wird, ist abhängig von der Art der Beschädigung. Bei kleineren Beträgen oder bei offensichtlichen Beschädigungen wie bei einem durchgerissenen Schein, bei dem alle zugehörigen Teile vorliegen, wird die Bundesbank den Betrag sofort erstatten.

Bei schwereren Beschädigungen prüft das Nationale Analysezentrum in Mainz das Bargeld. Insgesamt dauert es ca. 4 bis 6 Wochen, bis die Überprüfung abgeschlossen ist und Ihnen das Geld gutgeschrieben wird. In Ausnahmefällen kann es natürlich länger dauern. Aktuell ist die Bundesbank immer noch hoch ausgelastet mit Anträgen durch die Hochwasserkatastrophe in Deutschland.

Ist Ihr Bargeld erstattungsfähig, erhalten Sie den vollen Wert. Bei DM-Scheinen bzw. Münzen erhalten Sie den Gegenwert in Euro.

Die Gutschrift erfolgt auf die im Formular angegebene Kontoverbindung. Sie können aber auf dem Formular auch eine Filiale der Bundesbank angeben, bei der Sie sich das Geld bar auszahlen lassen möchten, sobald es zur Verfügung steht. Ein Versand von Bargeld durch die Deutsche Bundesbank ist nicht möglich.

Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Die Bundesbank ersetzt die Banknoten in der Regel ohne weitere Kosten für den Antragsteller.

Wann wird eine Münze oder ein Geldschein ersetzt und wann nicht?

Grundsätzlich wird Euro-Bargeld erstattet, das aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet ist. Neben Bargeld in Euro oder in DM können auch Banknoten der Bank deutscher Länder umgetauscht werden.

Vorgängerwährungen der Deutschen Mark (z.B. Reichsmark), die Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und ausländische Währungen werden von der Bundesbank nicht zur Erstattung angenommen.

Wurden Banknoten oder Münzen vorsätzlich beschädigt, verfälscht oder durch ein Verfahren verändert, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, ist der Ersatz ausgeschlossen. Das gilt auch für bereits entwertete Banknoten.

Münzen, deren Bearbeitung zu einem Risiko für die Gesundheit führen kann, werden von der Bundesbank nicht angenommen.

Weiterhin wird der Umtausch von DM-Münzen in gesetzliche Zahlungsmittel abgelehnt, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.

Weiterführende Informationen

Beschädigtes Geld – Deutsche Bundesbank