Newsletter abonnieren

Fehlerhafte Überweisungen

Wenn Sie sich bei beleglosen Überweisungen vertippen und das Geld dadurch nicht auf dem gewünschtem Konto gelangt, müssen Sie unter Umständen für den Schaden aufkommen und das Geld noch einmal überweisen.

In einem konkreten Fall wollte ein Mann mittels Online-Banking eine Überweisung von 1.800 Euro tätigen. Durch einen Zahlendreher überwies er jedoch das Geld nicht an den eigentlichen Empfänger, sondern an eine fremde Frau. Daraufhin verklagte der beabsichtigte Empfänger des Geldes die Bank. Das Amtsgericht München (Az. 222 C 5471/07) entschied, dass die betroffene Bank keine Schuld für den misslungenen Geldtransfer trifft. Die Banken sind nicht dazu verpflichtet, die Kontonummer und den Empfängernamen abzugleichen. Im Endeffekt musste der „Falschtipper“ nochmals 1.800 Euro überweisen, denn die Frau hatte die 1.800 Euro schon längst ausgegeben.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie Überweisungen von Hand ausfüllen. Denn nur dann wird ein Abgleich zwischen Empfängername und Kontonummer durch die Bank vorgenommen. Sollten hier Unstimmigkeiten auftreten, wird die Überweisung gestoppt bzw. das Geld bis zur Klärung des Falles auf ein Zwischenkonto geparkt.

Sollte es dennoch zu Fehlüberweisungen kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten wie Sie wieder an Ihr Geld herankommen. Sollte das Geld noch nicht auf dem Girokonto des falschen Empfängers sein, dann kann die Überweisung storniert werden. Im BGB § 676a wird geschrieben: „Der Überweisende kann den Vertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit kündigen. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages“.

Wurde das Geld bereits auf dem Konto des falschen Empfängers gutgeschrieben, sind die Banken aus dem Schneider. Jetzt kann das Geld nur direkt bei dem Empfänger eingefordert werden. Sollte sich jedoch das Geld nicht mehr auf dem Konto befinden und der falsche Empfänger es bereits ausgegeben haben, so ist das Geld verloren.