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Das neue EU-Gesetz für den Zahlungsverkehr

Wer in den letzten Tagen des Septembers 2009 in den Briefkasten geschaut hat, der hat oft Post von seiner Bank bekommen – und mag dann zuerst erstaunt gewesen sein, was seine Bank denn so außer der Reihe von ihm wollte. Dabei ist es ganz einfach: Die Regeln im Geldverkehr ändern sich zum 31. Oktober 2009.

Doch was heißt das nun genau für den einzelnen Kunden?

  • Lastschriftverfahren für ganz Europa wird eingeführt
  • Für Überweisungen gelten neue Abgleichungsregeln
  • Bei Kartenverlust und Fehlbuchungen wird ein Selbstbehalt eingeführt
  • Auch Kreditkarteninstitute dürfen in Zukunft Kredite anbieten

Lastschriften nun europaweit möglich

Noch gilt das alte Bankenrecht für den europaweiten Geldverkehr, und der besagt nur, dass Überweisungen, die mit der IBAN und BIC ausgeführt werden, schneller angewiesen werden, da diese Angabe den Fluss der Überweisungen, die innerhalb Europas getätigt werden, verbessert und damit auch schneller gemacht hat.

Ab dem 31. Oktober 2009 wird es jedoch auch die Möglichkeit geben, eine so genannte SEPA-Lastschrift, eine Lastschrift im Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum, durchführen zu lassen. Das heißt, Lastschriften sind nicht mehr nur innerhalb von Deutschland möglich, sondern dann auch endlich mit allen Ländern, die der Europäischen Union angehören.

Dies bedeutet zugleich jedoch auch eines: Lassen Sie Vorsicht walten, wem Sie einen Lastschrifteinzug gewähren – und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, ob nicht Fehlbuchungen auf Ihre Kosten vorgenommen wurden!

Bei Überweisungen nun genauer hinsehen!

Es gilt ab dem 31. Oktober dieses Jahres in ganz Europa die Regel: Nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl sind relevant bei einer Überweisung und werden von den Banken abgeglichen. In der noch bis zum 30. Oktober geltenden alten Regelung ist niedergelegt, dass auch der Name eines Kontoinhabers, der eine Überweisung erhalten soll, abgeglichen wird.

Dies kann natürlich in Zukunft vermehrt zu Fehlbuchungen führen – was für die Kunden zugleich empfindlich Geld kosten kann. Denn: Bei falschen Buchungen gibt es in Zukunft einen Selbstbehalt für Kunden. Das heißt, sie müssen sich mit 150,- Euro an dem Schaden, der durch einen falschen Zahlungsvorgang oder auch durch den Verlust der Karte entsteht, beteiligen.

Änderungen in Sachen Kredite

Zwar gibt es keine Änderung beim Kreditrecht für die Banken, die bisher auch Kredite vergeben durften, jedoch gab es eine Erweiterung für mögliche Kreditgeber. Das heißt im Klartext: MasterCard, Visa und Co. dürfen ab dem 31. Oktober auch Kredite vergeben – mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Monaten für einen Kredit.

Dies bedeutet übrigens auch eines: Kreditangebote in Zukunft noch genauer zu betrachten, da eines passieren könnte – die Kreditzinsen werden steigen. Zumindest für die Kredite, welche die Kreditkarteninstitute dann anbieten können. Niedrige Zinsen sind hier nämlich, aller Voraussicht nach, nicht zu erwarten!

Wichtige kundenfreundliche Änderung beim Einzugsermächtigungsverfahren!

Wer im Moment noch Einspruch gegen eine Lastschrift, die von seinem Girokonto aus erfolgt ist, einlegen möchte, muss dies binnen sechs Wochen tun. Andernfalls muss er sich mit seiner Bank in Verbindung setzen und diese macht die Buchung rückgängig, falls sie es will.

Der Bankkunde war hier bisher der Willkür seines Bankbeamten ausgesetzt, der hier oft gehandelt hat, wie er will. Dies wird jedoch ab dem 31. Oktober 2009 anders sein. Dann muss die Bank, bei der das Girokonto seinen Sitz hat, die Lastschrift bis zu 13 Monate lang noch zurückbuchen, wenn der Kunde dies möchte.

Diese Frist gilt übrigens auch bei fehlerhaften Buchungen. Nach dieser Frist ist es jedoch vorbei – und der Kunde hat keine Möglichkeit mehr, Rechte für Fehlbuchungen und falsche Lastschriften sowie Schadensersatz geltend zu machen.

Was tun, wenn die Bank sich quer stellt?

Wenn eine Bank trotz der neuen Regelungen, die europaweit vorgegeben wurden, zum Beispiel eine Lastschrift nicht zurückbuchen, sollte man sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Darauf weist auch der Bundesverband deutscher Banken, der BdB, hin. Bevor man diesen Schritt jedoch geht, sollte man die Bankangestellten auf die dann ab dem 31. Oktober neu geltenden Vorschriften für den Zahlungsverkehr hinweisen. Da dies für alle wichtige Änderungen mit sich bringt, müssen auch die Banker sich darauf einstellen.

Ab 2012 wird es übrigens eine weitere Regelung geben. Dann darf eine Überweisung nicht länger als einen Tag brauchen, bis Sie beim Bankkunden auf dem Konto als Guthaben erscheint. Bislang gelten hier noch drei Tage, eine Zeit, in der Banken mit dem Geld der Kunden beliebig arbeiten können. Die neue Regelung wird dann übrigens auch europaweit gelten, was sehr wichtig ist für den innereuropäischen Zahlungsverkehr und sowohl die Unternehmen als auch Privatpersonen finanziell stärken wird.

Es wurde viel gemeckert und kritisiert seit der Einführung der Europäischen Union. Doch auch der Zahlungsverkehr findet immer mehr Zusammenführung, nicht zuletzt jedoch auch durch die bald geltende SEPA-Lastschrift. Dies wird Europa auch in finanzieller Hinsicht noch mehr einen. Und genau dies ist notwendig in Hinsicht möglicher kommender Finanzkrisen…