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Produktinformationsblätter für Zinsanlagen

In den letzten Jahren gab es immer erschreckende Berichte darüber, wie Anleger um ihr Geld gebracht wurden durch Anlageprodukte, die sie nicht verstanden hatten – und die ihnen oftmals von freien Finanzberatern oder Beratern bei ihrer Bank untergejubelt worden waren. Damit dies nicht mehr so einfach ist wie früher, hat der Gesetzgeber zwei wichtige Punkte installiert: die Pflicht zum Beratungsprotokoll und die Pflicht zum Beipackzettel. Bislang gilt beides nicht für Zinsanlagen wie Tagesgeld und Festgeld, dies könnte sich jedoch bald ändern, wenn die EU-Kommission mit ihrem Vorstoß für Produktinformationsblätter für Zinsanlagen durchkommt.

Was es bringen könnte

Immer noch legen viele Menschen ihr Geld an, ohne wirklich darüber nachzudenken. Sie verlassen sich darauf, dass der Berater schon Recht haben wird mit dem, was er sagt, sie hören dann vielleicht noch die versprochene, oftmals vermeintliche Rendite und dann wird unterschrieben – egal wie risikoreich die Anlageart dann wirklich ist. Für solche Anlageprodukte ist die Pflicht zum (erklärenden) Beipackzettel sowie ein Beratungsprotokoll natürlich eine sehr gute Einrichtung für die Verbraucher, da beides als Schutz für sie gedacht ist.

Was indes Produktinformationsblätter für Zinsanlagen wirklich bringen sollen, dies erschließt sich uns bislang nicht so ganz wirklich. Bei den guten Geldinstituten wird hier sowieso bereits mit Transparenz überzeugt, und gerade Zinsanlagen wie Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefe sind recht einfach zu verstehen – und die Rendite meist auch recht überschaubar.

Sollten diese neuen Beipackzettel wirklich zur Pflicht werden, könnte dies indes bedeuten, dass es die Sparer sind, die draufzahlen müssen. Das Erstellen solcher Produktinformationsblätter ist nicht gerade günstig, zumal sie dann ja jeder Interessent für eine solche Spareinlage in die Hand gedrückt bekommen müsste. Die höheren Kosten würden die Banken vermutlich auf die Kunden umlegen, womöglich mittels niedriger Zinsen für die jeweilige Zinsanlage selbst oder mittels einer Kostensteigerung für alle Kunden, auf welche die Kosten dann vielleicht allgemein würden umgelegt werden.

Neukundenzinssätze für Tagesgeldkonten bald Geschichte?

Bislang wird von so einigen Banken gerne mit ihnen geworben, mit den Neukundenzinssätzen für Tagesgeldkonten. Dabei wird der Zinssatz anfänglich für einige Monate garantiert und fällt dann, nach Ablauf der Zinsgarantie, oft recht deutlich auf ein niedrigeres Zinsniveau zurück. Es wird bei solchen garantiert verzinsten Tagesgeldern jedoch immer mit dem Anfangszinssatz geworben, und nicht mit dem, der sich dann über das ganze Jahr errechnet ergibt. Bisher lässt es der Gesetzgeber noch zu, dass mit diesen "Lockzinsen" geworben werden darf, nach der Einführung von Produktinformationsblättern für Zinsanlagen könnte sich dies jedoch ändern.

Wenn dann gleichzeitig eingeführt werden würde, dass der angegebene Zinssatz immer für das gesamte Jahr gelten muss und damit nicht mehr mit einem nur wenige Monate geltenden Zinssatz geworben werden dürfte, würde dies wohl einiges in der deutschen Bankenlandschaft ändern. Für Verbraucher hätte dies jedoch aller Voraussicht nach nur Vorteile, wäre es für sie mit der Einführung der Produktinformationsblätter für Zinsanlagen wahrscheinlich in Zukunft viel einfacher, Tagesgeldkonten miteinander zu vergleichen – Garantiezins hin oder her. Dies wäre jedoch wohl der einzige, wirklich große Vorteil für Verbraucher in diesem Bereich, wenn dies so kommen sollte. Ansonsten sind die Beipackzettel für Zinsanlagen in den Fällen unnötig, in denen die Banken bereits von sich aus Transparenz üben und ihren Kunden seinen klaren Überblick über Rendite und Sicherheit bieten, ohne dabei irgendwelche Häkchen oder irgendwelches Kleingedruckte untergebracht zu haben.

Produktinformationsblätter für Girokonten

Neben den Produktinformationsblättern für Zinsanlagen sind derzeit Produktinformationsblätter für Girokonten im Gespräch. Auch hier dies mit der oftmals mangelnden Transparenz zahlreicher Banken zu tun, die ihren Kunden gegenüber nicht mit offenen Karten spielen wollen. Während die Direktbanken die Kosten für ihre Girokonten und die Höhe der Dispozinsen und der Überziehungszinsen sowieso meist ganz offen präsentieren, sieht dies bei den Filialbanken oft noch ganz anders aus. Eine einheitliche Regelung ist deshalb hier eher unsinnig, stattdessen wäre eine Richtlinie entsprechend der Transparenz vonnöten, bei deren Einhaltung die Banken gegebenenfalls abgemahnt werden könnten. Dies hätte sicherlich mehr Signalwirkung für die bislang sehr intransparent agierenden Institute als die Pflicht zur Einführung von Produktinformationsblättern für Girokonten.

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