Newsletter abonnieren

Besteuerung von Zinserträgen

Eine wichtige Frage bezüglich der Zinserträge, die für auf einem Girokonto, Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto befindliches Guthaben anfallen, ist die nach deren Besteuerung und damit der Nachsteuerrendite derselben.

Bis zum 31.12.2008 galt, dass Zinserträge oberhalb des Sparerfreibetrages mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern waren.

Seit dem 1. Januar 2009 werden Zinserträge im Rahmen der Abgeltungssteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und der eventuell anfallenden Kirchensteuer besteuert.

Mit diesem Datum ändert sich dann auch die Bezeichnung des Sparerfreibetrages, welcher dann mit dem Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren im Sparerpauschbetrag zusammengefasst wird.

Um den Sparerfreibetrag zu nutzen, muss der Kunde einen so genannten Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen. Dieser darf maximal den gesamten Freibetrag umfassen, kann aber auch auf eine niedrigere Summe lauten, wenn der Verbraucher seinen Freibetrag auf mehrere Konten aufteilen will.

Welche Erträge im seit Januar 2009 geltenden Sparerpauschbetrag berücksichtigt werden, zeigt der folgende Vergleich:

Freibeträge pro Person Sparerfreibetrag und Freibetrag für Kapitalerträge Sparerpauschbetrag
Gültig bis 31.12.2008 seit 01.01.2009
Freibetrag für Zinsen und Dividenden 750 Euro 750 Euro
Freibetrag für Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen 512 Euro nach Halbeinkünfte-verfahren, also bis zu 1.024 Euro Kursgewinne
Werbungskostenpauschale 51 Euro 51 Euro
Bei Einzelnachweis höhere Werbungskosten absetzbar? ja nein
Halbeinkünftverfahren für Dividenden und Kursgewinne ja nein
Freibeträge insgesamt 1.825 Euro 801 Euro

Da sowohl auf einem Girokonto, als auch bei Tagesgeld und Festgeld Zinserträge anfallen, wollen wir Ihnen nachfolgend an einigen Beispielen die Unterschiede zwischen der bis Ende 2008 gültigen Besteuerung nach dem individuellen Grenzsteuersatz und der ab Januar 2009 geltenden einheitlichen Besteuerung durch die Abgeltungssteuer verdeutlichen:

Ein Anleger hat 15.000 Euro zu 4 Prozent Zinsen pro Jahr auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Darüber hinaus hat er jährliche Zinseinnahmen aus Anleihen in Höhe von 500 Euro sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fonds innerhalb der Spekulationsfrist in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr. Sein Sparerfreibetrag steht ihm in vollem Umfang zur Verfügung und der Grenzsteuersatz betrage 35 Prozent. Ab 2009 gilt für ihn dann der Abgeltungssteuersatz von 26,35 Prozent (25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag). Daraus ergibt sich für 2008 nach den alten und ab 2009 nach den neuen Regeln zur Besteuerung folgendes Nachsteuerergebnis:

2008 Seit 2009
Kapitalerträge
Zinserträge Tagesgeld 600 Euro
Zinserträge Anleihen 500 Euro
Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren 1.500 Euro
Gesamt 2.600 Euro
Freibeträge
Sparerfreibetrag 801 Euro
Freibetrag für Kapitalerträge 512 Euro nach Halbeinkünfte-verfahren, also bis zu 1.024 Euro Kapitalerträge
Sparerpauschbetrag 801 Euro
Gesamt 1.825 Euro 801 Euro
Steuerpflichtige Kapitalerträge
Zinsen 299 Euro 299 Euro
Kapitalerträge 238 Euro
(476 Euro / 2 – Halbeinkünfte-verfahren)
1.500 Euro
Gesamt 537 Euro 1.799 Euro
Steuern
Steuersatz 35% 26,35%
zu entrichtende Steuern 187,95 Euro 474,04 Euro
Gewinn nach Steuer
2.412,05 Euro 2.125,96 Euro

Sie sehen, während der Anleger bei Zinserträgen oberhalb des Sparerfreibetrages ab 2009 besser gestellt wird, werden Veräußerungsgewinne etwa aus Wertpapierverkäufen stärker belastet, da es weder Spekulationsfrist noch Halbeinkünfteverfahren mehr gibt.