Newsletter abonnieren

Was geschieht bei SEPA-Überweisungsfehlern?

SEPA Zahlungen
iStock © aydinynr

Der 1. August 2014 war der Stichtag für die verbindliche Einführung und Anwendung der SEPA-Regelung für den Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit der „Single European Payment Area“ kam die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code) bestehend aus mindestens acht bis elf Ziffern.

Verbraucher waren zu Beginn des Übergangs vom alten Zahlungsverkehr mit Kontonummer und Bankleitzahl hin zum neuen europäischen Zahlungsverkehr verunsichert bezüglich der Folgen eines Zahlendrehers, Tippfehlers etc. bei Eingabe der IBAN? Zahlreiche Portale u. a. die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen, Biallo etc. wiesen Verbraucher daraufhin, besondere Obacht bei der Eingabe der 22-stelligen IBAN zu geben. Noch 2013 erklärte die VBZ NRW, dass der Kunde selber haftet bei Falscheingabe der SEPA-Daten und dass er sich dann sein Geld auf eigene Faust zurückholen müsse.

Keine Bedenken bei Falscheingabe von SEPA-Daten

In 2014 hat sich die erste Welle der Aufregung inzwischen gelegt. Verbraucher können beruhigt ihre Zahlungsaufträge online anweisen. Die Gutschrift eines fehlerhaften Überweisungsbetrages auf einem falschen Konto ist zwar recht unwahrscheinlich, sollte es zu einem Zahlendreher bei Eingabe der IBAN gekommen sein. Grund dafür ist eine weitere Sicherheitsmaßnahme durch eine Prüfziffer. Diese setzt sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen und wird bei jedem Überweisungsvorgang kontrolliert. D. h. eine Überweisung wird gar nicht erst ausgeführt, sollte es Unstimmigkeit bei der Prüfziffer geben. Ein weiterer Vorteil besteht bspw. beim Online Banking darin, dass dem Zahlungsanweisenden umgehend angezeigt wird, dass ein Fehler existiert und damit die Möglichkeit zur sofortigen Kontrolle gegeben ist.

Surftipp: Mehr zur IBAN

Banken sind verpflichtet Zahlungsempfänger ausfindig zu machen

Unter Umständen kann es tatsächlich vorkommen, dass die Prüfziffer, trotz falscher IBAN-Ziffern, korrekt ist. Dann wird der Zahlungsauftrag von der angewiesenen Bank ausgeführt und Schwierigkeiten können entstehen, da der Fehler eindeutig beim Auftraggeber und nicht bei der Bank zu suchen ist. Diese Situation sollten Bankkunden vermeiden, wenn sie sich den verwaltungstechnischen Aufwand im Nachgang ersparen möchten. Der Verbraucher steht aber keineswegs alleine da, so wurde es noch Ende 2013 proklamiert! Ganz im Gegenteil! „Die Kreditinstitute müssen alles tun, um den Kunden zu helfen, sein Geld wiederzubekommen.“ (Bankfachklasse 9/14, Seite 7) Besser noch, die Banken haben sogar die verpflichtende Auflage zur Ermittlung des Empfängers der fehlerhaft getätigten SEPA-Überweisung. Diese Kontaktdaten gibt die in den Zahlungsauftrag involvierte Bank an den Kunden weiter, damit dieser den Zahlungsempfänger auffordern kann, das Geld zurück zu überweisen. In der Regel funktioniert das recht unkompliziert.

Kontrolle ist besser!

Kontrolle bei SEPA
©-vector_master-Fotolia.com

Trotz der beschriebenen Kulanz der Banken, sollten Verbraucher vor Absenden eines Zahlungsauftrags stets alle Daten kontrollieren. Empfehlenswert ist an dieser Stelle, die 22-stellige IBAN in 4 Blöcke zu unterteilen. Eine weitere Erleichterung ist gegeben, wenn Bankkunden, die häufig an die gleichen Empfänger überweisen, individuelle SEPA-Überweisungsformulare anlegen und diese auf ihrem Bankportal speichern. Das Zahlendreher-Risiko minimiert sich dann von ganz alleine.