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Gebühren bei Rückgabe von Lastschriften
Neue Regeln in der Europäischen Union veranlassen Banken dazu, neuerdings wieder Gebühren einzuziehen, wenn wegen mangelnder Deckung des Kontos eine Lastschrift zurückgebucht wurde. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof diese Gebührenerhebung schon vor zehn Jahren als rechtswidrig erklärt und verboten. Verwirrung also auf Seiten der Verbraucher.
Für Aufklärung hat nun das Justizministerium in Bayern gesorgt. Demnach dürfen Banken die Gebühren nur dann erheben, wenn die Bank einen Abbuchungsauftrag vom Kunden erhalten hat und nicht ausführen kann. Bei Nutzung der europäischen Lastschrift, kurz Sepa-Lastschrift, dürfen Banken ebenfalls Gebühren erheben, wenn die Lastschrift zurückgebucht werden muss.
Wer bei seiner Bank dennoch die unzulässigen Gebühren zahlen soll, kann sich darauf berufen, dass die Sparkasse Meißen von der Verbraucherzentrale Bundesverband aus genau diesem Grund bereits abgemahnt wurde.
