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BGH Az. XI ZR 80/93 und XI ZR 217/95

Gebühren beim Ein- und Auszahlungen am Bankschalter sowie Abhebungen am Geldautomaten

Für Bargeldein- und -auszahlungen am Bankschalter dürfen Banken keine Gebühren berechnen, wenn das Konto des Kunden auf Basis von einzeln abgerechneten Preisen geführt wird. Mindestens fünf kostenlose Buchungen muss jeder Kunde mit einem solchen Konto pro Monat tätigen dürfen.

Das befand der Bundesgerichtshof (BGH Az. XI ZR 80/93 und XI ZR 217/95). Ebenfalls muss es dem Kunden möglich sein, kostenlos Bargeld am Geldautomaten der Bank zu erhalten. Eine Ausnahme hiervon darf nur gemacht werden, wenn der Kunde auf anderem Wege – etwa direkt am Bankschalter kostenlos Bargeld ausgezahlt bekommt.

Beide Urteile stärken den Verbraucher und helfen ihm, seine Kontogebühren zu senken, indem er die rechtlich beschlossenen kostenlosen Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten nutzt.

In jedem Fall aber ist ein Blick in den Preisaushang der kontoführenden Bank zu empfehlen, da selbige dort darauf hinweisen muss, welche Möglichkeiten des kostenlosen Bargeldbezugs bestehen.



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