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Keine Gebühren für Kontoauskünfte

Fordert ein Kunde unzulässig erhobene Entgelte zurück, fordern viele Banken den Kunden auf, die Kontobelastung mit Datum und Betragshöhe nachzuweisen.

Da dies problematisch sein kann, wenn keine Kontounterlagen beim Kunden mehr vorhanden sind, entschied das Oberlandesgericht Schleswig am 24.02.2000 (Az. 5 U 116/98), dass Bankkunden von der Bank kostenlos Auskunft über die fehlerhaften Abbuchungen verlangen können.