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Keine Gebühren bei Reklamationen

Reklamationen sind Alltag im Bankgeschäft. Immer wieder kommt es jedoch zu ungerechtfertigten Reklamationen, sei es weil der Kunde einfach Details überlesen hat oder eben nur auf seiner – falschen – Meinung beharrt.

Für derartige ungerechtfertigte Reklamationen erheben Banken gerne Gebühren. Das ist nicht rechtens, urteilte das Landgericht Köln (Az. 26 O 30/00).

Jeder Bankkunde hat das Recht, Reklamationen einzureichen – unabhängig davon, ob diese gerechtfertigt sind oder nicht. Gebühren für Reklamationen, bei denen der Kunde falsch lag, sind also nicht zulässig.