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Bank haftet für gefälschte Überweisungen
Der Fall einer Kundin der Sparkasse Koblenz hat jüngst bestätigt, dass Banken für falsche Buchungen, beispielsweise für gefälschte Überweisungen selbst haften müssen.
Die besagte Kundin hatte ein Überweisungsformular in den Briefkasten der Sparkasse werfen lassen, doch die Summe von 40.000 EUR landete nicht auf dem gewünschten Empfängerkonto. Die Überweisung, die die Sparkasse tätigte, war gefälscht und der Inhaber des falschen Kontos verschwand mit dem Geld.
Die Kundin jedoch forderte Schadensersatz und bekam vor Gericht Recht. Die Sparkasse muss den Schaden in Höhe der 40.000 EUR mit einer Gutschrift wieder begleichen.
Keinen Anspruch auf Schadensersatz hätte die Kundin jedoch gehabt, wenn sie sich nicht direkt bei ihrer Bank gemeldet hätte, als sie die falsche Buchung bemerkte. Gerade bei größeren sollten Überweisungen also regelmäßig überprüft werden.
