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Gemeinschaftskonto
Wer zusammen lebt oder zusammen wohnt, hat in der Regel auch Ausgaben, die gemeinsam getragen – also geteilt – werden. Um über diese Ausgaben den Überblick zu behalten bzw. dafür zu sorgen, dass sie zu den vereinbarten Teilen von beiden Partnern getragen werden, kann man ein so genanntes Gemeinschaftskonto einrichten.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist im Grunde ein ganz gewöhnliches Girokonto, wie Sie derer mehrere in unserem Girokonto-Vergleich finden. Das Konto wird allerdings als Gemeinschaftskonto eröffnet, womit beide Partner – je nach Kontotyp gemeinsam oder auch alleinberechtigt – über das Konto verfügen können. Zu diesem Zweck erhält jeder Partner eine eigene Geldkarte, EC-/Maestro- und/oder Kreditkarte sowie eventuell auch einen eigenen Zugang zum Onlinebanking.
Welche Varianten von Gemeinschaftskonten unterscheidet man?
Wie bereits erwähnt, gibt es Gemeinschaftskonten, bei denen jeder Partner einen eigenen Zugang zum Onlinebanking hat und auch allein verfügungsberechtigt ist, sowie Konten, bei denen beide Partner einen gemeinsamen Zugang haben und Transaktionen nur gemeinsam vornehmen können.
Gemeinschaftskonto als "Oder-Konto"
Der erstbeschriebene Typ eines Gemeinschaftskontos wird als "Oder-Konto" bezeichnet. Bei ihm sind die Kontoinhaber jeweils für sich allein verfügungsberechtigt. Dieser Kontotyp ist flexibler als das weiter nachfolgend vorgestellte "Und-Konto", bei welchem nur beide Kontoinhaber gemeinsam Transaktionen vornehmen dürfen. Bei aller Flexibilität gilt beim "Oder-Konto": Die Aufnahme eines Kredite, die Erteilung von Vollmachten an Dritte oder die Kündigung des Kontos muss von beiden Kontoinhabern bestätigt bzw. genehmigt werden.
Gemeinschaftskonto als "Und-Konto"
Bei einem "Und-Konto" müssen alle Transaktionen gemeinsam vorgenommen werden. Nur wenn beide Kontoinhaber einer Transaktion zustimmen, kann diese auch ausgeführt werden. Diese Variante ist weit weniger flexibel als das "Oder-Konto", gibt beiden Kontoinhabern aber die maximale Kontrolle über die Kontobewegungen.
Wer haftet bei einem Gemeinschaftskonto?
ßen. Beim "Und-Konto" ist dies aus der gemeinschaftlichen Durchführung aller Transaktionen direkt ableitbar, beim "Oder-Konto" ist dies jedoch auch der Fall, weshalb man bei dieser Variante eines Gemeinschaftskontos klare Regeln und Grenzen für allein durchgeführte Transaktionen aufstellen sollte.
