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Wie funktioniert eine Lastschrift und welche Varianten gibt es?
Bei einer Lastschrift handelt es sich um ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Beim Lastschriftverfahren kann der Zahlungsempfänger über seine Bank den Einzug fälliger Forderungen vom Konto des Zahlungspflichtigen veranlassen.
Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung ist das sichere Lastschriftverfahren und gehört für viele Verbraucher zum Zahlungsalltag, denn es ist zum Einzug von Forderungen auch in wechselnder Höhe sowie in unregelmäßigen Zeitabständen geeignet. So können zum Beispiel Mieten und Rechnungen von Energieversorger oder Mobilfunkanbieter bezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Kreditinstitut vorliegt.
Ein wesentlicher Vorteil für den zahlenden Kunden ist dabei, dass den Abbuchungen per Einzugsermächtigung ohne Angabe von Gründen innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung des Rechnungsabschlusses bzw. Kontoauszuges widersprochen werden kann. Das Kreditinstitut muss die Abbuchung rückgängig machen. Die dafür anfallenden Gebühren werden dem Abbuchenden in Rechnung gestellt.
Bei Lastschrifteinzug entfallen für den Zahlungspflichtigen des Weiteren die ständige Terminüberwachung und das Ausfüllen und Veranlassen von Überweisungen. Das Risiko, dass Mahngebühren wegen zu später Zahlung erhoben werden, entfällt somit.
Aber auch für den Zahlungsempfänger ergeben sich einige Vorteile beim Lastschriftverfahren. So profitiert dieser von einem schnellen und sicheren Zahlungseingang. Außerdem wird das Mahnwesen durch die automatische Einziehung enorm vereinfacht.
Abbuchungsverfahren
Von der Einzugsermächtigung zu unterscheiden ist allerdings das so genannte „Abbuchungsverfahren“. Dabei handelt es sich zwar auch um eine Lastschrift, allerdings wird der Abbuchungsauftrag an die Bank gerichtet. Der Kontoinhaber gibt an seine Bank eine schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf.
Der wesentliche Unterschied zum gängigen Einzugsermächtigungsverfahren liegt darin, dass der Kunde die Buchung bei seiner Bank nicht mehr rückgängig machen kann. Das Geld gilt als unwiderruflich übertragen, wenn es auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Lediglich der erteilte Abbuchungsauftrag kann durch Widerruf bei der Bank rückgängig gemacht werden.
Einige Firmen nutzen die Unkenntnis einiger Verbraucher aus und lassen sich einen Abbuchungsauftrag unterschreiben. Deshalb sollte beim Unterzeichnen einer „Einzugsermächtigung“ immer sorgfältig auf die Formulierung geachtet werden.
