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Mietkaution

Mietkaution

Wer ein Mietverhältnis eingeht, hat nach Abschluss des Mietvertrages eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese Mietkaution darf maximal drei Monatskaltmieten betragen und dient zur Absicherung etwaiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, beispielsweise aus nicht bezahlten Mieten oder durch den Mieter verursachte Schäden. Die Art der Hinterlegung des Kautionsbetrages kann frei bestimmt werden.

Arten der Hinterlegung von Mietkautionen

  • Barkaution
    Die Mietkaution wird dem überwiesen oder bar ausgezahlt. Der Vermieter muss die Kaution von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem Treuhandkonto aufbewahren. Die Kaution ist somit im Fall einer Insolvenz als Sondervermögen geschützt.
  • Sparbuch
    Die Mietkaution wird durch den Mieter auf einem Sparbuch angelegt, dass an den Vermieter verpfändet wird. In der Verpfändungsvereinbarung muss vermerkt sein, dass der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters über den hinterlegten Betrag verfügen kann.
  • Bankbürgschaft
    Ein Bank oder Sparkasse bürgt, für die Zahlungspflichten des Mieters einzustehen. Bei den meisten Banken gibt es dafür spezielle Vordrucke.
  • Kautionsbürgschaft
    Außer Banken gibt es mittlerweile allerdings auch zahlreiche andere Dienstleister, die Kautionsbürgschaften anbieten.
  • Mündelsichere Wertpapiere
    Der Kautionsbetrag kann auch in als besonders sicher eingestufte, also mündelsichere, Wertpapiere angelegt werden, dazu gehören unter anderen Bundesschatzbriefe sowie Pfandbriefe.

Wofür ist die Mietkaution?

www.kautionsfrei.deIn der Regel dient der hinterlegte Betrag für Forderungen des Vermieters, die ihm am Ende des Mietverhältnisses zustehen, beispielsweise bei Ersatz der Schäden in der Wohnung oder noch ausstehende Nebenkosten, usw. Liegt der Mieter mit Mieten im Rückstand, darf der Vermieter sich nur aus der Kaution bedienen, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt oder die Forderung offensichtlich begründet ist.

Freigabe der Mietkaution nach Beendigung eines Mietverhältnisses

Die Freigabe der Mietkaution erfolgt erst nach Beendigung des Mietverhältnisses. Allerdings muss die Auszahlung nicht direkt nach der Rückgabe der Wohnung erfolgen, der Bundesgerichtshof sieht einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten als gerechtfertigt an, in dem der Vermieter eventuell bestehende Ansprüche aus dem Mietverhältnis prüfen kann. Zinsen, die auf die angelegte Mietkaution angefallen sind, stehen dem Mieter zu. Zu beachten ist, dass auf diese Kapitalerträge die Abgeltungssteuer fällig ist, sofern kein entsprechender Freistellungsantrag erteilt wurde.

Kautionsbürgschaft als Mietkaution

Bei einer Kautionsbürgschaft übernimmt eine Versicherung gegenüber dem Vermieter die Garantie, für die Mietkaution aufzukommen. Sie als Mieter zahlen für diese Bürgschaft einen jährlichen Beitrag. Ihr Vorteil dabei: sie müssen nicht die gesamte Mietkaution hinterlegen, sondern je nach Anbieter ca. 5 - 6 % der Kautionsleistung pro Jahr als Versicherungsprämie zahlen. Welche Anbieter Bürgschaften für Mietkautionen zu welchen Konditionen im Programm haben, zeigt unser nachfolgender Vergleich:

Anbieter / Produkt Jahresgebühr für eine Mietkaution von Jahres-
prämie
Einmalige
Kosten
Zum Anbieter
1.500 Euro 2.500 Euro 5.000 Euro 10.000 Euro
www.kautionsfrei.de 78,75 Euro 131,25 Euro 262,50 Euro 525,00 Euro 5,25 % -
Logos Image Banner 120 x 40_b 99,00 Euro 169,00 Euro 269,00 Euro 589,00 Euro 6,60 % -
Moneyfix-Mietkaution der Deutschen Kautionskasse 125,00 Euro/
85,00 Euro *
175,00 Euro/
135,00 Euro *
300,00 Euro/
260,00 Euro *
550,00 Euro/
510,00 Euro *
5,00 % 50,- Euro/
10,- Euro *