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Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Verbraucher und Haushalte, die überschuldet und von einer Pfändung ihres Kontos bedroht sind, werden ab Juli 2010 besser geschützt. Waren sie bisher oftmals auf das Wohlwollen der Kreditinstitute angewiesen, um überhaupt ein Girokonto zu bekommen, so gibt es – wie auch unter http://bmj.de/ nachzulesen ist – ab diesem Datum ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt).
Dies wurde im Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 beschlossen.
Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos / Umwandlung eines normalen Girokontos
Ab dem 1. Juli 2010 können Verbraucher bei jedem beliebigen Kreditinstitut nach vertraglicher Vereinbarung dieses Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen und einrichten. Die Anzahl der Pfändungsschutzkonten ist dabei auf eines pro Person beschränkt. Auch die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist auf Antrag möglich.
P-Konten im Vergleich
Einen Vergleich ausgewählter P-Konten haben wir nachfolgend für Sie aufbereitet:
| Bank | Angebot | Gebühren pro Monat |
Kreditkarte | Pfändungs- schutzkonto |
Kontoantrag |
| Global MasterCard Premium |
10,67 Euro | MasterCard | ja | Weiter » | |
| MeineGiroKarte Prepaid-MasterCard |
11,50 Euro | MasterCard | ja | Weiter » | |
| Suprema Card Prepaid MasterCard |
11,58 Euro | MasterCard | ja | Weiter » | |
| Wirecard Prepaid Trio |
14,90 Euro | Visa-Prepaid | ja | Weiter » | |
Stand: 04.02.2012 |
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Global-Mastercard Premium als Prepaid-Kreditkarte mit günstigem Pfändungsschutzkonto
Da viele Banken teilweise völlig überzogene Gebühren für die Einrichtungen eines P-Kontos verlangen, stellen wir Ihnen nachfolgend eine kostengünstige Alternative vor, die Global Mastercard Premium.
Seit dem 1. Juli 2010 können Kunden die Global Mastercard Premium auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Damit bietet die Schwäbische Bank ihren Kunden die Möglichkeit, trotz Pfändungen auch weiterhin aktiv am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Für diesen Service werden pro Global MasterCard P-Konto monatlich 4,95 Euro (monatliche Berechnung) zusätzlich zur Jahresgebühr von 68 Euro fällig. Die Vorgehensweise sieht derzeit noch wie folgt aus:
- Der Kunde kontaktiert die Helpdesk unter http://www.global-mastercard.de/kontakt
- Der Kunde erhält ein Umstellungsformular per E-Mail (im Ausnahmefall auch gegen Gebühr per Post)
- Der Kunde sendet das unterschriebene Umstellungsformular an die darin angegebene Rücksendeadresse
- Die Schwäbische Bank stellt das Girokonto sofort nach Eingang des Formulars auf ein P-Konto um
Die Karte kostet inklusive dem Girokonto 68 Euro pro Jahr, also 5,66 Euro pro Monat. Gegenüber den Gebühren von 10 und mehr Euro pro Monat, welche viele Banken derzeit für ein P-Konto verlangen, ein echtes Schnäppchen dazumal die Kreditkarte im Preis inbegriffen ist.
Die Global-Mastercard Premium können Sie über den nachfolgenden Link bestellen:
Global-Mastercard Premium - Hier informieren und bestellen >>
Umfang des Pfändungsschutzes auf dem P-Konto
Auf dem Pfändungsschutzkonto sind Guthaben von monatlich 985,15 Euro geschützt (Stand 2009). Pfändungen des Guthabens dürfen also durch den Gläubiger erst ab diesem monatlichen Pfändungsfreibetrag erfolgen.
Bei Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners wird der Pfändungsfreibetrag von 985,15 Euro gegen Vorlage entsprechender Nachweise durch das kontoführende Kreditinstitut entsprechend erhöht.
Bei Pfändungen, die mehrere Monate andauern, wird das auf dem Konto vorhandene Guthaben im nächsten Monat entsprechend zusätzlich geschützt, also der Pfändungsfreibetrag im Folgemonat erhöht.
Darüber hinaus steht es Schuldner auch weiterhin frei, gerichtlich einen höheren Pfändungsschutz zu beantragen.
Geschützte Einkommen
Vor Pfändung in oben angegebener Höhe geschützt sind neben Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und Sozialleistungen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie Geldgeschenke.

