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Keine zusätzlichen Gebühren bei überzogenem Konto

Das Oberlandesgericht Hamm kam zu dem Urteil, dass Banken und Sparkassen keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, wenn Schecks oder Lastschriften wegen eines überzogenen Kontos nicht eingelöst werden können (Az. I-31 U 55/09).