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Ersatzpflicht der Bank bei falschen Abbuchungen – BGH Az. 242 C 28708/08

Bestreitet ein Kunde eine Kreditkartenabrechnung, muss die Bank beweisen, dass der Kunde leichtfertig mit seinen Daten umgegangen ist oder wirklich mit der Karte eingekauft hat. Kann sie dies nicht, muss sie den abgebuchten Betrag an den Kunden erstatten.

Dies entschied der Bundesgerichtshof ( BGH Az. 242 C 28708/08 ) und begründete seine Entscheidung damit, dass der Verdacht mangelnder Sorgfalt nicht ausreicht. Die Bank hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn der Händler ohne weitere Prüfung von Seiten der Bank einfach eine Abbuchung vom Kreditkartenkonto vornehmen kann.