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Gebühren für Geldautomatennutzung zulässig – BGH Az. XI ZR 217/95

Zwar darf das Kreditinstitut Gebühren am Automaten verlangen, da sie den Automaten rund um die Uhr bereitstellt, allerdings müssen Kunden dann die Möglichkeit haben, kostenlos am Schalter der Filiale Geld abzuheben. So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.05.1996 (Az. XI ZR 217/95).

Ebenfalls entschied es, dass die Bank für Konten, bei denen neben einem Grundpreis noch für jeden Buchungsvorgang auf dem Konto extra kassiert wird, Ein- und Auszahlungen auf das eigene bzw. vom eigenen Konto nur begrenzt als Buchungsposten berechnen darf. Sie muss in jedem Fall mindestens fünf Buchungsvorgänge im Monat kostenlos anbieten.