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Keine Gebühr für Jahressteuerbescheinigung

Die Jahresbescheinigung sowie die Jahressteuerbescheinigung muss die Bank dem Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wer aus steuerlichen Gründen eine Erträgnisaufstellung anfordert, muss dafür eine Gebühr entrichten, da es keine gesetzliche Vorschrift gibt, dass die Bank eine solche erstellen muss.