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Keine Gebühren für Nachforschungsaufträge

Für Nachforschungsaufträge, mit denen Kunden nach fehlgeleitetem oder fehlüberwiesenem Geld suchen lassen können, dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Zu diesem Urteil kam das Landgericht Frankfurt (Az. 2/2 0 16/99). Nach Meinung der Richter könnte eine Gebühr für derartige Nachforschungsaufträge den Kunden davon abhalten, einen solchen Auftrag zu erteilen.

Da die Suche nach seinem Geld aber sein gutes Recht ist, darf ihn nichts von der Wahrnehmung dieses Rechtes abhalten.