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Informationspflichten der Bank vor und nach der Ausführung von Überweisungen

In der „Verordnung über Kundeninformationspflichten“ und im § 675a des BGB ist festgehalten, dass ein Kreditinstitut seine Kunden bevor sie eine Überweisung tätigen und nach dieser Überweisung über folgende Punkte informieren muss:

  • Referenzkurse
  • Entgelte und Auslagen
  • Ausführungsfristen
  • Beschwerdemöglichkeiten
  • Valutierung

Referenzkurse sind immer dann relevant, wenn es sich um Auslandsüberweisungen in Fremdwährungen handelt.

Entgelte und Auslagen werden für Inlandsüberweisungen in der Regel keine erhoben, allerdings können bei Überweisungen in Staaten außerhalb der EU bzw. des SEPA teilweise beträchtliche Kosten anfallen, über welche die Bank zu informieren hat.

Die Ausführungsfristen sind besonders dann von Interesse, wenn es sich um eine Bringschuld handelt, der Überweisende den Geldbetrag also bis zu einem bestimmten Datum so an den Empfänger überwiesen haben muss, dass er auf dessen Bankkonto rechtzeitig gutgeschrieben wurde.

Die Valutierung bedeutet die Festsetzung des Tages, wann Gutschriften oder Belastungen auf dem Bankkonto verzinst werden. Dieser Tag ist in der Regel nicht der Buchungstag. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Verdatung von Überweisungen“.

Diese Informationen stehen auf dem Kontoauszug oder in Preisverzeichnissen.