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SEPA-Einführung zum 1. Februar: Unternehmen und Vereine müssen umstellen!

Donnerstag den 24.10.2013

Während es für Verbraucher eine Übergangsfrist gibt in Sachen SEPA-Einführung, sieht es für Unternehmen und Vereine ganz anders aus, diese müssen bis zum 1. Februar 2014 umstellen – doch immer noch hängen viele der Zeit hinterher.

Dabei ist die rechtzeitige Einführung von SEPA im Unternehmen und im Verein unerlässlich, um ab Februar des kommenden Jahres überhaupt noch Bankgeschäfte tätigen zu können. Besonders davon betroffen ist das Lastschriftverfahren. Sind hierfür die Änderungen nicht entsprechend rechtzeitig durchgeführt, kann es sowohl in Vereinen wie auch in Betrieben zu finanziellen Engpässen kommen, da die bestehenden Lastschriften schlichtweg nicht mehr durchgeführt werden von den Banken.

Das Bundesfinanzministerium hat passend zum Thema einen neuen „Erklärfilm“ erstellen lassen. Darin wird sowohl die Einführung von SEPA erklärt wie auch die Dringlichkeit der Umstellung der Zahlverfahren bei Unternehmen und Vereinen.

Inzwischen wird immer deutlicher, dass die notwendige Umstellung mehr als schleppend vorangeht. Es scheint fast so, dass viele Unternehmen SEPA einfach verschlafen, aus den verschiedensten Gründen. Vielleicht, weil der einheitliche Zahlungsverkehr SEPA einfach an ihnen vorbeigegangen ist. Vielleicht weil sie das Umstellen einfach verdrängen. Vielleicht weil sie denken, die Banken werden dies schon regeln, ohne dass sie etwas tun müssen. Dies bedeutet jedoch, dass im Februar des kommenden Jahres ein bitteres Erwachen droht. Unternehmen, welche die SEPA-Einführung verschlafen, werden dann im schlimmsten Fall in die Pleite schliddern – vor allem wegen des dann veränderten Lastschriftverfahrens. Nur die rechtzeitige Umstellung kann hier Abhilfe leisten, doch die Zeit rennt und wird immer knapper.

Für alle Bankkunden ist mit Einführung des SEPA-Verfahrens auch die Verwendung einer IBAN interessant. Diese internationale 22-stellige Kontonummer dient im SEPA-Verfahren der Erkennung bzw. Identifizierung der am Zahlungsverkehr teilhabenden Konten.