Jedem EU-Bürger sein Girokonto, dieser Plan der EU-Kommission nimmt endlich Formen an. Laut Angaben der Europäischen Union gibt es über 25 Millionen Bürger, die über 15 Jahre alt sind und kein Girokonto eröffnen können. Um dies zu ändern, hat das Europäische Parlament in Straßburg ein Gesetz beschlossen, dem nun noch von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU zugestimmt werden muss. Ab 2016 könnte es damit endlich heißen: das Bankkonto bzw. das Girokonto für Jedermann kommt.
Bereits seit Jahren wird in Deutschland auf eine entsprechende Lösung hingearbeitet, doch da der Gesetzgeber bisher nicht Klartext gesprochen hat, wird es hier auch von Banken und Sparkassen außer einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die oftmals nicht mal das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht, nicht viel passieren. Deshalb wird eine EU-weite Lösung für diese Thematik dringend benötigt, damit wirklich jeder die Möglichkeit hat, an ein Girokonto zu kommen und dies für den regelmäßigen Zahlungsverkehr zu nutzen.
Sollte das Girokonto für Jedermann wirklich per EU-Richtlinie kommen, wird sich auch die Lage in Deutschland wandeln müssen. Damit wirklich jeder Bürger dann an sein eigenes Bankkonto kommen kann, wird es dann wohl auch entsprechende Strafen geben müssen, falls die Banken dann immer noch einen Rückzieher bei der Kontoeröffnung machen, wie es auch jetzt auch immer wieder der Fall ist bei Verbrauchern, die eine negative Schufa haben.
Das Bankkonto für Jedermann, das dann per Gesetz gelten würde, dürfte durchaus einiges in der Bankenlandschaft in Deutschland ändern, auch wenn es letztlich derzeit „nur“ etwa ein Prozent der Bevölkerung ist, der keinen Zugang zu einem Girokonto hat. Aber letztlich sind dies gerechnet von der Einwohnerzahl, dann eben doch nicht so wenige Menschen, wie es erst den Anschein hat. Und diese haben nach derzeitigem Stand aufgrund ihrer finanziellen Situation und / oder ihrer Lebenssituation wie zum Beispiel Obdachlosigkeit, nicht die Chance, ein Girokonto zu eröffnen, trotz der ach so tollen Selbstverpflichtung der Banken.
Die Mehrheit der Personen, die von den Banken kein Girokonto bewilligt bekommen, weisen ein Problem mit ihrer Bonität auf. Und deswegen sträuben sich einige Bankunternehmen diesem Wunsch nachzukommen. Eine weitere Alternative zu einem Jedermann-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Dieses kann ebenso jede Person eröffnen, die eine Schuldenproblematik aufweist. Somit bleibt jeden Monat ein unpfändbarer Mindestgrundbeitrag, der der Lebenssicherung dient. In unten stehendem Vergleich finden Sie unser Angebot an P-Konten im Vergleich.
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Bedingungen: für die Kontoprämie müssen innerhalb von sieben Tagen mind. 300 Euro auf das neue Konto überwiesen werden. Für die Kartenprämie müssen mind. 15 Kartenzahlungen in Höhe von insgesamt mind. 150 Euro in den ersten 90 Tagen nach Kartenerhalt erfolgen.
Neukunden bekommen bis zum 11. März einen Zinssatz von 2,30 % p.a. auf dem kostenlosen Tagesgeldkonto garantiert. Die Verzinsung gilt für zwölf Monate für Guthaben bis zu 100.000 Euro.
gesetzl. Einlagensicherungssystem
Fonds de garantie des dépôts et de résolution (FGDR)
Umfang der gesetzlichen Einlagensicherung
100.000,00 €
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