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SEPA-Umstellung in Deutschland so gut wie abgeschlossen

Mittwoch den 25.06.2014
SEPA - Europäischer Zahlungsraum
© Photo-K – Fotolia.com

Auf den 1. Februar dieses Jahres sollte es eigentlich schon so weit sein. Doch Unternehmen wie Vereine hinkten hinterher, weswegen die EU-Kommission noch eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, hat, bis zum 1. August 2014. Dieser Tag wird nun bald erreicht sein, und doch treffen die Befürchtungen vieler nun wohl doch nicht zu, dass auch bis zu diesem Zeitpunkt der Übergang nicht geschafft ist. Doch wie die Bundesbank heute Vormittag bekanntgab, ist die SEPA-Umstellung in Deutschland so gut wie abgeschlossen.

„SEPA-Zahlungen inzwischen der Normalfall“

Wie das Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, Carl-Ludwig Thiele, heute in einem Pressegespräch erläuterte, sind Zahlungen im SEPA-Format inzwischen Normalität. Thiele dazu: „Für die meisten Unternehmen, öffentlichen Kassen und Vereine sind SEPA-Zahlungen inzwischen der Normalfall. Allerdings gibt es noch einige Nachzügler, die ihre Zahlungsaufträge immer noch im alten nationalen Format einreichen“.

Damit ist die Umstellung von der bisherigen Kontonummer und der BLZ auf die IBAN, die 22stellige Kontonummer und BIC, die europäische BLZ, nahezu abgeschlossen.

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Knapp 90 Prozent aller Überweisungen im SEPA-Format

Wie die Bundesbank bekanntgab, wurden im Mai dieses Jahres fast 90 Prozent aller Überweisungen als SEPA-Überweisungen durchgeführt. Bei den Lastschriften lag der Anteil der im neuen SEPA-Format durchgeführten Aufträge bei gut 82 Prozent. Dies stimmt durchaus zuversichtlich, dass sich bis zum Stichtag 1. August dieses Jahres auch die Nachzügler zu einer Umstellung auf das neue Format für Überweisungen und Lastschriften durchgerungen haben könnten.

Carl-Ludwig Thiele wird hier in diesem Punkt auch recht deutlich. „Alle Nachzügler sind angehalten, die verbleibenden sechs Wochen bis zum 1. August 2014 für die SEPA-Umstellung zu nutzen. Ansonsten drohen Liquiditätsengpässe und Zahlungsverzug“, so Thiele heute. Grundsätzlich seien zwar technische Konvertierungen in das SEPA-Format möglich, diese sind jedoch vielfach sowohl mit einem zeitlichen Vorlauf wie natürlich auch mit Kosten verbunden.

IBAN-Rechner

(inkl. Unterkonto)

Am 31. Juli dieses Jahres endet die sechsmonatige Übergangsfrist, eine Verlängerung ist nicht mehr in Sicht. Ab dem Stichtag 1. August dürfen Überweisungen und Lastschriften in den Staaten der Euro-Zone nur noch im SEPA-Format durchgeführt werden. Dies gilt zumindest für Unternehmen, für Vereine sowie für öffentliche Kassen. Für Privatleute gilt die Vorgabe indes noch nicht. Hier nehmen die Banken bei Überweisungen die Umstellung vom bisherigen Kontonummer/BLZ-Format auf SEPA normalerweise automatisch vor.

Und was ist mit den Regelungen für Verbraucher?

Verbraucher in Deutschland haben deshalb bei Inlandsüberweisungen weiter wie bisher die maximal 10stellige Kontonummer und die BLZ zu nutzen. Dies gilt bis zum 1. Februar 2016. Dennoch sind die Unternehmen dazu aufgerufen, auf ihren Rechnungen sowie auf ihren Geschäftsbriefen die IBAN, die neue 22stellige Kontonummer im SEPA-Format in Viererblöcken angeben, der Übersichtlichkeit halber.

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Carl-Ludwig Thiele von der Deutschen Bundesbank heute dazu: „Eine hohe Nutzerfreundlichkeit ist wichtig für die Akzeptanz von SEPA und daher sowohl im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, als auch der Wirtschaft“.

Das Problem hierbei dürfte jedoch oftmals sein, dass viele Unternehmen die Angabe der Kontonummer so klein vornehmen, dass bereits die 10stellige bisherige Kontonummer und die BLZ kaum lesbar sind. Die neue Kontonummer im SEPA-Format, die 22stellige IBAN, benötigt weitaus mehr Platz wie die bisherige, die Angabe der Zahlen dürfte damit noch undeutlicher werden wie bisher schon.

Hier wird es erforderlich sein, dass die Unternehmen umdenken, wie auch die öffentlichen Kassen, deren Kontoangaben mitunter nicht gerade besser lesbar sind, und ihre Kontoverbindungen entsprechend deutlich lesbarer machen wie es bislang noch der Fall ist. Dann wird es auch möglich sein, eine tatsächliche Akzeptanz auch bei den Verbrauchern zu erzeugen, ohne dass diese aus Bequemlichkeit, oder weil sie die Kontoverbindung im SEPA-Format schlichtweg nicht lesen können, weiter die 10stellige Kontonummer und die bisherig geltende BLZ verwenden.