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Deutsche Kreditwirtschaft übt Kritik an BGH-Urteil zum P-Konto

Freitag den 19.07.2013

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2013 zum Pfändungsschutzkonto hat Signalwirkung, und wird nun scharf kritisiert von der Deutschen Kreditwirtschaft. Nach dem Urteil vom 13. November 2012 "hatte die Deutsche Kreditwirtschaft darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des BGH umgesetzt werden", heißt es in der Presseerklärung des Bundesverbandes deutscher Banken dazu. Damit basiere das Urteil vom Juli 2013 "auf Geschäftsbedingungen, die vor den Novemberurteilen vereinbart worden sind.", so die Kritik. Inzwischen verwende das "betroffene Institut", die damals vom Bundesgerichtshof beanstandeten Klauseln nicht mehr.

Aber dies war nicht der einzige Kritikpunkt den die Deutsche Kreditwirtschaft an neuem Urteil des BGH hat. Diese wies nun nochmals auf den Punkt hin, dass der Bundesgerichtshof "mit seinen Vorgaben zur Unzulässigkeit eines abweichenden Kontoführungsentgelts beim Pfändungsschutzkonto eine verursachergerechte Verteilung der Kosten bei der Kontoführung verhindert". Das bedeutet: die Banken schieben weiter den Punkt vor, dass die Führung eines P-Kontos höhere Kosten verursachen würde als ein Girokonto ohne die Pfändungsschutz-Funktion.

Damit sind es wieder einmal die Banken, die Kritik an Urteilen üben, die dem Verbraucherschutz in Deutschland üben sollen – und sehen nur ihre eigene Gebührenpraxis und ihren Wunsch nach höheren Gebühren, anstatt den Wunsch zu haben, ihre Kontoinhaber alle gleichermaßen als ihre Kunden anzusehen, die ihnen ja letztlich Geld bringen durch die Girokonten.

Nach dem neuerlichen Urteil ist wohl weiter davon auszugehen, dass die Banken nun vermehrt an den Kosten für alle schrauben und die Kontoführungsgebühren für ihre Girokonten weiter nach anziehen werden. Damit könnte die Zeit der kostenlosen Girokonten zumindest bei den Filialbanken vielleicht wirklich ganz dem Ende zu gehen.

Die Frage dabei ist nur: was ist, wenn sich nach den Erhöhungen der Kontogebühren nun andere Kontoinhaber auf dem Gerichtswege wehren, weil sie höhere Kontoführungsgebühren zahlen, weil die Banken die vermeintlich höheren Kosten für Pfändungsschutzkonten dann auf alle umlegen? Hier ist schon eines zu erkennen: die Geschichte rund um die Gebühren fürs P-Konto könnte noch nicht zu Ende sein, und sowohl die Banken und Verbraucher, wie auch die Verbraucherschützer und die Gerichte noch eine ganze Weile lang beschäftigen.

Autor: Christel Weiher