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Definition und gesetzliche Regelungen für Überweisungen

Eine Überweisung ist eine bargeldlose Zahlung. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Vertrag zwischen einem Kontoinhaber – dem Überweisenden – und seiner Bank. Durch den Überweisenden wird die Bank verpflichtet, einem Dritten, dem Begünstigten oder Gläubiger, einen bestimmten Geldbetrag gutzuschreiben bzw. gutschreiben zu lassen.

Überweisungen sind in Deutschland eines der Zahlungsmittel, die am meisten eingesetzt werden. Sie werden auf elektronischem Wege oder per Beleg durchgeführt.

Im Prinzip ist nur Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb müssten die Parteien – Gläubiger und Schuldner – eigentlich die Begleichung einer Verbindlichkeit durch eine Überweisung zuvor vereinbaren. Wenn Unternehmen ihre Bankdaten und Kontoverbindungen auf ihrem Geschäftsbrief angeben, dann erklären sie sich sozusagen vorab mit der Begleichung einer Forderung per Überweisung einverstanden.

Laut §270 (1) BGB muss der Schuldner auf seine Gefahr und seine Kosten seine Schuld an den Gläubiger begleichen. Dass heißt, wenn der Schuldner das Geld überweist, ist er für das Transportrisiko verantwortlich. Wenn die Überweisung des Auftraggebers verloren geht, muss er das Geld gegebenenfalls noch einmal überweisen. Den Grund für das verloren gegangene Geld muss der Auftraggeber mit seiner Bank suchen, um diesen Betrag eventuell wieder zu finden. Eventuell wird die Bank diesen verloren gegangenen Betrag auch zurückerstatten.

Laut §269 (1) BGB war eine Überweisung rechtzeitig, wenn der Schuldner alles dafür getan hat, um sicher zu stellen, dass das jeweilige Geld rechtzeitig bei dem Gläubiger eingehen kann. Dazu zählt zum Beispiel, dass eine Überweisung bis zum letzten Tag der Fälligkeit rechtzeitig zur Buchung bei der Bank des Begünstigten abgegeben wurde. Zusätzlich müssen die Angaben zur Überweisung korrekt und eindeutig sein sowie genügend Guthaben oder eine freie Kreditlinie zur Ausführung der Überweisung auf dem Schuldnerkonto sein.

Eine Ausnahme gibt es beispielsweise bei der Zahlung der Steuern. In diesem Fall zählt der pünktliche Eingang auf dem Konto der jeweiligen Finanzkasse.