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Festgeldkonto
Funktionsweise
Ein Festgeldkonto ist eine Form des so genannten Termingeldes. Während der Sparer beim Tagesgeldkonto täglich an sein Geld heran kann, dafür aber eine variable Verzinsung in Kauf nehmen muss, wird Festgeld immer über eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Laufzeit angelegt und während dieser Laufzeit fest verzinst.
Dem Nachteil bezüglich der Liquidität eines solchen Festgeldkontos steht also der Vorteil einer planbaren und fest vereinbarten Verzinsung gegenüber, welche vollkommen unabhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus am Geldmarkt ist.
Festgeldkonten kann man ab einem Monat Laufzeit eröffnen und nach oben hin sind die Grenzen meist nur durch die Banken gesetzt, welche sich keine 10 oder 20 Jahre an einen bestimmten Zinssatz binden wollen. In der Praxis haben sich maximale Laufzeiten von 36 bis 72 Monaten herauskristallisiert.
Wer sein Geld noch länger anlegen will, für den haben die Banken das Instrument der Prolongation eingeführt. Hierbei muss kurz vor Ende der Laufzeit der Anleger entweder seine Zustimmung zur Wiederanlage seines Geldes zum dann gültigen Zinssatz geben, oder er kündigt das Festgeldkonto, welches sonst automatisch verlängert wird. Die Vorgehensweise ist hier von Bank zu Bank unterschiedlich, weshalb sich ein Sparer, der dieses Instrument in Anspruch nehmen will, bei seiner kontoführenden Bank informieren sollte, wie die Vorgehensweise im speziellen Fall ist.
Festgeld-Vergleich
Um Ihnen einen Überblick über die das Niveau derzeitiger Festgeldzinsen zu verschaffen, stellen wir Ihnen nachfolgend einige ausgewählte Angebote und deren Verzinsung in unserem Festgeldvergleich vor:
| Festgeld- Vergleich |
Mindest- anlage- summe |
Laufzeit (in Monaten) und Festgeldzinsen (p.a.) | Details / Kontoantrag |
|||||||||
| 1 |
3 |
6 |
9 | 12 |
24 |
36 |
48 |
60 |
72 |
|||
| 5.000,- Euro |
2,50% | 4,40% | 4,80% | - | 5,10% | 5,10% | 5,20% | - | - | - | Kontoantrag | |
| 10.000,- Euro |
- | 4,30% | 4,60% | - | 5,00% | - | - | - | - | - | Kontoantrag |
|
| 25.000,- Euro |
- | 4,40% | 4,70% | - | 5,10% | - | - | - | - | - | Kontoantrag |
|
| 50.000,- Euro |
- | 4,55% | 4,80% | - | 5,20% | - | - | - | - | - | Kontoantrag |
|
| 2.500,- Euro |
- | 4,40% | 4,60% | 4,70% | 5,00% | 5,20% | 5,40% | 5,40% | 5,40% | 5,40% | Kontoantrag | |
| Stand: 15.08.2008 | ||||||||||||
Steuerliche Behandlung
Festgeldzinsen werden steuerlich ebenso behandelt wie Girokonto-Zinsen oder Zinserträge aus Anleihen. Oberhalb des Sparerfreibetrages von 801 Euro pro Person, welcher ab 2009 durch den gleich hohen Sparerpauschbetrag abgelöst wird, müssen alle bis zum 31. Dezember 2008 ausgeschütteten Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert werden. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dann die bereits vieldiskutierte Abgeltungssteuer, welche Zinserträge mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und der eventuell anfallenden Kirchensteuer belegt. Ohne Kirchensteuer werden dann also 26,35 Prozent der Zinserträge oberhalb des Sparerpauschbetrages abgezogen und von der Bank direkt ans Finanzamt abgeführt. Sparer mit einem hohen Grenzsteuersatz profitieren also von der Abgeltungssteuer, während auch Sparer mit einem Grenzsteuersatz von unter besagten 25 Prozent keine Verschlechterung befürchten müssen, denn sie können sich zuviel gezahlte Steuern im Zuge ihrer Einkommenssteuererklärung zurückholen.
Sicherheit
Einlagen von Privatkunden auf Festgeldkonten deutscher Kreditinstitute sind bestmöglich abgesichert. Im Konkursfall springen Sicherungsfonds und -systeme ein, welche dem Anleger die vollständige Rückzahlung von Einlagen und bereits ausgeschütteten Zinsen garantieren. Allen Sicherungssystemen ist dabei gemein, dass die Höhe der Absicherung pro Kunde für jeden erdenklichen Fall ausreicht. Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Sicherungsfonds finden Sie auf unserer folgenden Seite:
